Gewerbliche Küchenabluft
Fettabluft und RLT in der Gastronomie
Küchenlüftungsanlagen
im gewerblichen Bereich sind genehmigungs- und überwachungspflichtig und unterliegen grundsätzlich allen gültigen Bauvorschriften bei der Auslegung, der Installation, dem Betrieb und laufenden Wartung und Überwachung. Hierbei wird unterschieden zwischen Küchenabluftanlagen mit weniger als 25 kW Küchen-Anschlussleistung und mehr als 25 kW.
Der Transport der in der Lüftungs- oder Klimazentralen aufbereiteten Luft zu den einzelnen Räumen und zurück erfolgt durch Lüftungskanäle. In der Regel bestehen sie aus verzinktem Stahlblech, aber auch Aluminiumblech. Edelstahlblech, Kunststoff, Faserzementplatten und Mauerwerk oder Beton kommen als Baustoffe in Frage. Die Lüftungskanäle müssen dicht sein und innen eine möglichst glatte Oberfläche besitzen. Je geringer die Rauheit der Oberfläche auf der Innenseite der Lüftungskanäle, desto geringer ist auch der Druckverlust durch Reibung. Eine generelle Reinigung des Leitungsnetzes ist im Normalfall weder möglich noch zweckmäßig. Der Lüftungskanal in einer Küchenabluftanlage hingegen unterliegt ganz besonderen Anforderung. Er muss öl- und fettdicht sein. Besonders beachtet und gepflegt werden müssen jedoch die Leitungsabschnitte hinter Abluftöffnungen oder direkt nach der Küchenhaube bzw. Küchendecke. Die VDI-Richtlinie 6022 Blatt 1 „Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ beschreibt Hygieneanforderungen bezüglich Planung, Installation und Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen. Sie beschreibt ferner die fachlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Hygienekenntnisse, die erworben werden müssen, um solche Anlagen instand halten zu können.
Eine gewerblich genutzte Küchenlüftungsanlage besteht aus einem Zuluft- und Abluftsystem. Zur Verringerung der Wärmeverluste sind die Lüftungskanäle in der Regel mit einer Wärmedämmung versehen. Kaltluft führende Leitungen, z. B. Außenluftleitungen, müssen außen auf der Isolierung zusätzlich eine Dampfsperre erhalten, um eine Durchfeuchtung der Dämmung und eine Kondensation auf der kalten Luftleitungsoberfläche zu vermeiden. Schadhafte und fehlende Wärmedämmung, z. B. nach Umbauarbeiten, sind aus diesen Gründen besonders sorgfältig auszubessern.
Der Küchenabluftventilator unterliegt, aufgrund des verbleibenden Öl- und Fettgehaltes der Küchenabluft, ganz besonderen Anforderungen. Der Elektromotor am Abluftventilator muss vom Küchabluftstrom getrennt, besonders gekapselt, und in der Schutzart IP54 ausgeführt sein. Im Ventilatorgehäuse befindet sich zudem ein Ölablassloch, um die durch die Fliehkraft des Rotors an das Gehäuseinnere abgeschiedenen Fettpartikel abzulassen. Gewerblich genutzte Küchenabluftanlagen sind regelmäßig mit chemischen Substanzen zu reinigen.
Die durch den Prozess des Kochens generierten Gerüche werden in die Umwelt getragen und erzeugen in der Nachbarschaft Geruchsbelästigungen. Insbesondere in Wohn- und Büroumgebungen werden von den Behörden die Auflagen zur Minimierung und Eliminierung der Geruchsbelästigungen gefordert bzw. die Betriebszulassung von der Einhaltung der Emissionswerte abhängig gemacht.